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Kreditkarten beinhalten oft Zusatzversicherungen – viele Mietwagen-Reisende denken, dass sie dadurch ausreichend geschützt sind. Um nicht unversichert zu reisen, empfiehlt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkarte genauer zu überprüfen.
Je nach Kreditkartenunternehmen: unterschiedliche Versicherungsbedingungen bei Mietwägen
Die Regelungen zur Versicherung von Mietwagenschäden sind je nach Karte unterschiedlich. Nur manche Kreditkartenunternehmen erstatten im Schadensfall die Selbstbeteiligung bei Mietwagen. Andere decken Schäden an Glas und Reifen ab oder bieten eine zusätzliche Haftpflichtversicherung. Allerdings gewähren einige Karten-Anbieter den Schutz nur, wenn der Kunde den Wagen mit der Kreditkarte bezahlt oder damit die Kaution hinterlegt hat. Teilweise sind bestimmte Wagenkategorien wie Cabrios, Luxus- und Geländemietwagen von Zusatzversicherungen komplett ausgeschlossen.
Mietwagen: Versicherungsschutz im Paket – nur 3 bis 5 % teurer
Kunden können auch Mietwagen und Versicherungsschutz als Paket buchen. Laut Auskunft von billiger-mietwagen.de ist ein Wagen mit Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung durchschnittlich nur 3 bis 5 % teurer als ein Angebot mit Selbstbeteiligung.
Wenn man über billiger-mietwagen.de gebucht hat, kann auch deren Reklamationsabteilung den Kunden bei der Kommunikation mit dem Mietwagenanbieter und bei der Durchsetzung seiner Forderungen unterstützen. Weitere Informationen findet ihr unter: www.billiger-mietwagen.de
Einen weiteren joinmytrip.de – Artikel zum Thema Kosteneinsparung bei Mietwagen findet ihr hier: Reisemagazin.




