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Sobald die Außentemperaturen unter 7 Grad fallen, erhöhen Winterreifen die Fahrsicherheit. Das Online-Portal billiger-mietwagen.de informiert über die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften in Europa, was die Winterreifenpflicht betrifft.
Wer sich im Urlaub ein Auto mietet, sollte vor allem auf die Winterreifenpflicht im jeweiligen Urlaubsland Acht geben. Wer bei Schnee dennoch mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann eine Teilschuld bekommen und den Versicherungsschutz verlieren.
Winterreifenpflicht beginnt ab 15. Oktober – auch für Mietwagen
Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor. Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende auch für ihren Mietwagen Winterreifen buchen. Sind diese beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Kunden Schneeketten für ihren Mietwagen buchen. Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen. Hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten europäischen Vorschriften:
- DEUTSCHLAND: Hier wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine “angemessene Bereifung” verlangt. Winterreifen werden zwar empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
- ÖSTERREICH und SLOWAKEI: Es besteht eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und Schnee aufder Straße liegen.
- SCHWEIZ, FRANKREICH, TSCHECHIEN: Es besteht zwar keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne Straßen vorgeschrieben werden.
- SKANDINAVIEN: Für Finnlandgilt die Winterreifenpflichtvom 1. Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember bis zum31. März.
Weitere Informationen findest du unter: www.billiger-mietwagen.de
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