Airbnb und Co – was steckt dahinter

von | Nov 6, 2014 | Uncategorized, Uncategorized

Viele von euch sind am liebsten mit dem Rucksack unterwegs, um die Welt zu erkunden. Dabei seid ihr auch immer auf der Suche nach möglichst günstigen Unterkünften. Bisher war das Couchsurfing eine der angesagtesten Möglichkeiten, für eine die Reisekosten schonende Übernachtung. Doch in letzter Zeit setzen immer mehr von euch auf Airbnb und ähnliche Online-Plattformen, um auf Reisen kostenschonend zu wohnen.
Grund genug für uns, einmal ein wenig über Airbnb zu berichten. Was genau ist Airbnb und wie funktioniert es? Dies und weitere Fragen hoffen wir, mit unserem kleinen zu klären.

Airbnb – aus Amerika, woher sonst

Bei Airbnb handelt es sich um einen Community-Marktplatz, der 2008 im Silicon Valley in Kalifornien das Licht der Welt erblickt hat. Über diesen Dienst – zu vergleichen etwa mit einem Computerreservierungssystem – ist es möglich, private Unterkünfte auf der ganzen Welt zu buchen aber auch zu vermieten. Dabei können Privatpersonen ihr eigens Heim vermieten. Oft wird dies von Menschen genutzt, die nichts vom Pauschaltourismus halten – also zumeist Backpacker.
Ursprünglich hieß die Community Airbedandbreakfast, was soviel wie Luftmatratze mit Frühstück bedeutet. 2009 benannten die drei Gründer Nathan Blecharczyk, Brian Chesky und Joe Gebbia den virtuellen Marktplatz in den heute geläufigen Namen Airbnb um. Mittlerweile bietet das Unternehmen in über 192 Ländern der Welt und in 34.000 Städten und Ortschaften Unterkünfte aller Art an.

So funktioniert Airbnb

Die Onlineplattform Airbnb stellt den Kontakt zwischen dem Gast und dem Bereitsteller der Unterkunft her und übernimmt die Abwicklung der Buchungen. Bezahlt wird die Übernachtung mittels Kreditkarte, wobei dem Gastgeber der Betrag erst einen Tag vor der Anreise überwiesen wird. So ist sichergestellt, dass ihr auch die Übernachtungsmöglichkeit vorfindet, die ihr angeboten bekommen habt. Die Plattform selbst berechnet dabei sechs bis zwölf Prozent der Unterkunftskosten dem Gast und behält drei Prozent vom Unterkunftspreis des Anbieters ein.
Wenn ihr Airbnb als Gast nutzen wollt, müsst ihr auf der Plattform ein Profil mit Foto anlegen und eine Telefonnummer angeben. Wenn ihr Gastgeber seid, dann wird die von euch angebotene Unterkunft anhand eines fix vorgegebenen Formulars und mit Bildern beschrieben. Mithilfe einer Suchfunktion besteht die Möglichkeit, individuelle Anforderungen an die Übernachtungsmöglichkeit wie Preis, Ausstattung, Größe aber auch über die Anwesenheit des Gastgebers vorab zu recherchieren.
Darüber hinaus bietet Airbnb Unterkünfte nach gewissen Themen wie zum Beispiel Hochzeitsreise, Städtetrips und sogar Baumhäuser.
Selbstverständlich gibt es auf der Plattform sowohl für den Gast als auch für den Gastgeber eine Bewertungsmöglichkeit. Diese ist allerdings erst aktiv, wenn eine Buchung auch wirklich über die Plattform zustande gekommen ist.
Und natürlich funktioniert die Unterkunftssuche auch über eine mobile Website und Gratis-Apps für Andorid und iOS.
Mittlerweile gibt es noch weitere Anbieter wie 9flats, Wimdu und HouseTrip, die private Unterkünfte zu günstigen Konditionen vermitteln.

Kritik an Airbnb und Co

Es liegt auf der Hand, dass diese Möglichkeit zu übernachten auf massiven Widerstand seitens der Hotellerie gestoßen ist. Hauptkritikpunkt war dabei, dass die Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten zumeist keinerlei Steuern aus ihren Einkünften durch die Vermietung ihrer privaten Räumlichkeiten abführen. So ermittelt etwa seit dem Herbst 2013 die Staatsanwaltschaft im US-Staat New York gegen über 15.000 Menschen, die über Airbnb ihre Wohnung angeboten haben. Man nimmt an, dass diese Steuern in zweistelliger Millionenhöhe hinterzogen haben. Zudem stoßen sich die Behörden daran, dass sie keine Kontrolle darüber haben, wie es um die Hygiene in den zu vermietenden Objekten bestellt ist – was durchaus zu verstehen ist.
In Barcelona wurde Airbnb mit einer 30.000-Euro-Strafe belegt, weil die Plattform gegen lokale Tourismusgesetze verstoßen habe. In Katalonien müssen Touristenunterkünfte in einem zentralen Touristenregister eingetragen sein, um vermietet zu werden. Zudem ist hier das private Vermieten von Zimmern und Wohnungen grundsätzlich verboten. Mit Airbnb wurden noch sieben weitere ähnliche Websites in Katalonien abgestraft.
Auch in Berlin hat nun die Politik reagiert und dem sogenannten Social Travelling – wie man diese Art des Reisens mittlerweile nennt – einen Riegel vorgeschoben. Hier ist nun die Nutzung von Wohnraum zu andern als Wohnzwecken genehmigungspflichtig.

Wir hoffen, euch ein wenig über die Möglichkeit der An- und Vermietung von privaten Unterkünften informiert zu haben. Und wenn ihr vorhabt, mit dem Rucksack durch die Welt zu ziehen, dabei aber noch auf der Suche nach einer Begleitung seid, dann findet ihr diese bestimmt bei uns auf join my trip unter Reisepartner Backpacking.